Die Pflegekassen unterstützen die häusliche Pflege seit 1. April 1995. Welche Leistungen ein Pflegebedürftiger bekommt, richtet sich nach seinem Hilfebedarf. Um hier bei allen Versicherten einen einheitlichen Maßstab anzulegen, gibt es drei Pflegestufen.
Pflegestufe 1 - Erheblich Pflegebedürftige
Pflegestufe 2 - Schwer Pflegebedürftige
Pflegestufe 3 - Schwerst Pflegebedürftige
Welche Form der häuslichen Pflegehilfe ein Berechtigter beansprucht, ist ihm überlassen. Er kann zwischen Sachleistung und Pflegegeld frei wählen. Zu der Wahlfreiheit gehört ebenso die Möglichkeit, beide Alternativen zu kombinieren. So kann jeder Pflegebedürftige ein maßgeschneidertes Leistungspaket erhalten.
Die "Kombi Lösung" ist besonders für Pflegebedürftige ein Vorteil, deren Angehörige nicht die gesamte Pflege leisten können. Sie rufen einen Teil der ihnen zustehenden Pflegeeinsätze ab und bekommen die Restleistung als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.